Osteopathie
Harmonie durch Osteopathie: Ihr Körper im natürlichen Gleichgewicht
Osteopathie ist eine manuelle Therapiemethode, bei der der Körper ausschließlich mit den Händen behandelt wird. Der Osteopath versucht herauszufinden, in welchem Bereich sich Blockaden befinden und löst diese mittels verschiedener lang erprobter Techniken.
Wie funktioniert die Osteopathie? – Die Schwerpunkte
Während die meisten Schulmediziner gezielt ein ganz bestimmtes Symptom behandeln, stehen bei der Osteopathie verschiedene Schwerpunkte im Vordergrund, nach denen die Heilpraktiker behandeln. Dazu gehören:
- Struktur und Funktion: Hier wird auf den Zusammenhang zwischen einer Funktionsstörung und der vorhandenen Struktur geachtet.
- Ganzheitlichkeit: Nur, wenn alles miteinander im Einklang ist, kann der Körper ohne Störungen funktionieren.
- Selbstheilungskräfte: Diese werden vom Osteopathen in Gang gesetzt, um gezielt auf Funktionsstörungen einzugehen.
Arten der Osteopathie
- Viszerale Osteopathie
- Parietale Osteopathie
- Craniosacrale Osteopathie (Kraniosakrale Osteopathie)
- Biodynamische Osteopathie
- Funktionelle Osteopathie
Bei welchen Krankheiten und Leiden kommt die Osteopathie zur Anwendung?
- Narben und Verwachsungen (nach Operationen)
- Rückenschmerzen
- Beckenschiefstand
- Tinnitus
- Bandscheibenvorfall
- Blähungen
- Refluxkrankheit
- Migräne und Kopfschmerzen
- Intercostalneuralgie (Gelenkblockierung der Brustwirbelsäule)
- Hexenschuss
- Craniomandibuläre Dysfunktion (Kiefergelenkfehlstellung)
- Erkrankungen des Darms
- KiSS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung)
Werden die Kosten der Osteopathie von der Krankenkasse übernommen?
In der Regel werden die Kosten für Osteopathie-Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Komplett übernommen werden sie lediglich von den privaten Krankenkassen. Zudem spielt es eine Rolle, wie viele Sitzungen Sie besuchen und wie hoch die anfallenden Kosten sind.
Ob Osteopathie von der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, tatsächlich übernommen wird, sollten Sie individuell abklären. Generell gilt: Eine Übernahme oder einen Zuschuss gibt es nur, wenn der Osteopath eine ausreichende Qualifikation nachweisen kann.